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FAQ zum Rahmenvertrag Microsoft EES

Sollte Ihre Frage im folgenden FAQ nicht beantwortet werden können, dann wenden Sie sich bitte an den zentralen IT-Support  it-support(at)tum.de der TUM.

1. Ist die Anmeldung am KMS-Server einmalig oder wird für jeden Programmstart eine Internetverbindung vorausgesetzt?

    Die erstmalige Anmeldung am KMS-Server aktiviert das Produkt initial, allerdings nur für einen Zeitraum von 180 Tagen. Bereits während dieser Zeit versucht der Client in regelmäßigen Abständen, eine erneute Verbindung zum KMS-Server aufzubauen, um den Zähler wieder auf 180 Tage hochzusetzen. Gelingt das nicht (z.B. weil der Rechner nicht mit dem Internet verbunden ist), setzen nach einem gewissen Zeitraum die üblichen Mechanismen bei Nicht-Aktivierung ein (Warnhinweise, Funktionsreduzierung).

2. Von welcher Version ausgehend kann das Windows Upgrade verwendet werden?

    Als "qualifizierende Betriebssysteme" für das Windows 8.1 Enterprise Upgrade gelten alle System ab Windows 98 und neuer. Hierbei sind auch OEM-Versionen, d.h. auf gekauften Rechnern vorinstallierte Windows-Betriebssysteme inbegriffen. Für das Windows 10 Upgrade muss mindestens eine Lizenz für Windows XP (auch Home und Starter) vorhanden sein.

3. Muss ich mich um eine Basislizenz für das Windows Upgrade für einen bereits vorhandenen Rechner kümmern?

    Nicht, solange ein qualifizierendes Betriebssystem (s.o) für den entsprechenden TUM-inventarisierten Rechner bereits lizenziert ist; dies sollte für eine Vielzahl der an der TUM inventarisierten Rechner gelten. Wenn der Rechner allerdings nicht mit einer entsprechenden Windows-Basislizenz ausgestattet ist, z.B. weil er vorher nur unter Linux lief, muss diese nachträglich beschafft werden.

4. Kann ich auch ein "Upgrade eines Upgrades" durchführen?

    Nein, d.h. mit dem Upgrade eines Windows 98 auf Windows 8.1 bleibt Windows 98 das Basisbetriebsystem dieses Rechners. Sobald z.B. bei Erscheinen einer neuen Windows-Version das Windows 98 aus der Liste der qualifizierenden Betriebssysteme herausfällt, dürfen Sie den Rechner aus dem genannten Beispiel nicht mehr mit der dann neuesten Windows-Version installieren.

5. Wie verhält es sich bei der Virtualisierung von Windows auf einem Apple-Rechner?

    Für dieses Szenario ist das Apple Mac Betriebssystem des physikalischen Rechners als Basislizenz ausreichend.

6. Wie sieht es beim Neukauf eines Rechners aus?

    Bei der Neubeschaffung von Rechnern, die mit dem Windows Upgrade versorgt werden sollen, ist insb. aus lizenzrechtlichen und ggf. technischen Gründen der Mitkauf einer (möglichst preisgünstigen) Windows-Basisversion dringend anzuraten.

7. Ist das Office-Paket ebenfalls ein Upgrade?

    Nein. Office wird immer als Vollversion lizenziert.

8. Darf die Software auch nach Beendigung des Mitarbeiterverhältnisses weiter genutzt werden?

    Nein. Der EES-Vertrag gilt ausschließlich für Mitarbeiter der TUM, also Personen, die einen Anstellungsvertrag mit der TUM haben, und natürlich auch nur während dieser Zeit. Er gilt auch insbesondere nicht für Gäste. Daher müssen die EES-Produkte nach Beendigung eines Mitarbeitervertrags (auch wenn die Person danach Gast wird) komplett von allen Rechnern des ehemaligen Mitarbeiters entfernt, d.h. deinstalliert werden.

9. Ich sehe auf der Webseite nur Produkte für Windows-Clients. Was gilt für Server-Produkte?

    Der neue EES-Vertrag gilt nur für die auf der Webseite aufgelisteten Desktop-Produkte. Serverprodukte können nach wie vor aus dem Volumenlizenzprogramm Select Plus über das LRZ bezogen werden. Diese Produkte sind über unser Bestellformular zu den auf den Webseiten des LRZ genannten Preisen bestellbar.

10. Was wurde eigentlich aus MANIAC?

    Die bisherige Methode der Softwareverteilung für die EES-Produkte über Maniac wurde mittlerweile durch das Portal !StudiSoft abgelöst. Die Bereitstellung kostenfreier Software für Mitarbeiter und Studierende über diese Plattform hat administrative Vorteile und bündelt die verfügbaren Produkte an einer zentralen Stelle. Der alte Maniac-Server wird deshalb nicht mehr benötigt und wurde daher außer Betrieb genommen.